Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2017 - L 2 R 255/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,97512
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2017 - L 2 R 255/16 (https://dejure.org/2017,97512)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.03.2017 - L 2 R 255/16 (https://dejure.org/2017,97512)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. März 2017 - L 2 R 255/16 (https://dejure.org/2017,97512)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,97512) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2017 - L 2 R 255/16
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung stellt in diesem Zusammenhang darauf ab, ob das Restleistungsvermögen dem Versicherten noch körperliche Verrichtungen erlaubt, wie sie in ungelernten Tätigkeiten gefordert zu werden pflegen (wie z.B. Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Bedienen von Maschinen, Kleben, Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen usw.; vgl. etwa BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 78/09 R -, BSGE 109, 189 mwN), diesbezüglich weist der Kläger keine Einschränkungen auf.
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2017 - L 2 R 255/16
    In rechtlicher Hinsicht ist unter den erläuterten Voraussetzungen ohne konkreten Vergleich der Leistungsfähigkeit mit dem Anforderungsprofil einer bestimmten Tätigkeit im Sinne einer tatsächlichen Vermutung davon auszugehen, dass der Versicherte sein Restleistungsvermögen noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwerten kann, also noch imstande ist, "erwerbstätig zu sein", d.h. durch (irgend)eine (unbenannte) Tätigkeit Erwerb(seinkommen) zu erzielen (vgl. BSG, Urteil vom 09. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R -, SozR 4-2600 § 43 Nr. 18).
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2017 - L 2 R 255/16
    Beispiele, welche Einschränkungen jedenfalls nicht zu einer konkreten Benennung veranlassen sollen, stellen insbesondere der Ausschluss von Tätigkeiten, die überwiegendes Stehen oder ständiges Sitzen erfordern, in Nässe oder Kälte zu leisten sind, besondere Fingerfertigkeiten erfordern oder mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind, der Ausschluss von Arbeiten im Akkord, im Schichtdienst, an laufenden Maschinen, der Ausschluss von Tätigkeiten, die besondere Anforderungen an das Seh-, Hör- oder Konzentrationsvermögen stellen, und der Ausschluss von Tätigkeiten, die häufiges Bücken erfordern, dar (vgl. BSG, B.v. 19. Juni 1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2017 - L 2 R 255/16
    Jeweils entsprechende Strecken sind auf dem Heimweg zu bewältigen, so dass die Gehfähigkeit des Versicherten insofern viermal am Tage gefordert wird (BSG, U.v. 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 73/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10).
  • BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 39/96

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2017 - L 2 R 255/16
    Er habe zwar zuletzt als Fahrer und Druckerhelfer gearbeitet, indes sei aber zu berücksichtigen, dass als bisheriger Beruf, in der Regel die letzte nicht nur vorübergehende vollwertig ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit nur dann zu verstehen sei, wenn sie zugleich die qualitativ höchste im Berufsleben des Versicherten gewesen sei (vgl. BSG vom 20. August 1997 - 13 RJ 39/96 -).
  • BSG, 09.10.2007 - 5b/8 KN 3/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2017 - L 2 R 255/16
    Darunter ist im allgemeinen diejenige der Versicherungspflicht unterliegende Tätigkeit zu verstehen, die zuletzt auf Dauer, d.h. mit dem Ziel verrichtet wurde, sie bis zum Eintritt der gesundheitlichen Unfähigkeit oder bis zum Erreichen der Altersgrenze auszuüben; in der Regel ist das die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, jedenfalls wenn sie die qualitativ höchste ist (vgl. dazu und zum Folgenden: BSG, U.v. 9. Oktober 2007 - B 5b/8 KN 3/07 R - mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht